Aufkommens- und Verteilungswirkungen von Reformalternativen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer

Bericht vom 8. Juli 2014

Endbericht zum Forschungsprojekt im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen

In diesem Forschungsprojekt werden die Aufkommens- und Verteilungswirkungen von Reformmodellen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer untersucht, die in der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen diskutiert werden. Dabei soll aufgezeigt werden, wie die Basis des jährlichen Aufkommens verbreitert werden kann. Dabei soll ein gleichmäßigerer Beitrag der verschiedenen Vermögensarten erreicht werden, um die Verfassungsmäßigkeit der Steuer sicherzustellen. Steuerbefreiungen und Vergünstigungen für selbst genutztes Wohneigentum oder Betriebsvermögen sollen begrenzt werden. Zugleich soll eine Existenzbedrohung für Unternehmen und die dortigen Arbeitsplätze vermieden werden. Ferner sind unterschiedliche Varianten für die persönlichen Freibeträge und den Steuertarif vorgesehen. Hierzu werden 30 Modelle untersucht, die verschiedene Varianten zum Steuertarif, zu den persönlichen Freibeträgen sowie zu Vergünstigungen für das Betriebsvermögen miteinander kombinieren.

Zur Analyse der Aufkommens- und Verteilungswirkungen der Reformmodelle wird das Erbschaftsteuer-Simulationsmodell ErbSiHM 4.0 eingesetzt. Dieses basiert auf den Einzelddaten der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2010. Ferner werden Informationen zu Erbschaften und Schenkungen aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) herangezogen, um niedrige Erwerbe zu erfassen, die aufgrund der persönlichen Freibeträge nicht ausreichend in der Erbschaftsteuerstatistik erfasst sind.

Im Ergebnis führen die Modelle zu mehr oder weniger deutlichen Mehreinnahmen. Eine Abschaffung der Vergünstigungen für Betriebsvermögen und anderer Vergünstigungen bewirkt aber keine derartige Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen, dass die Steuersätze sehr stark gesenkt werden könnten. Auch die „Einwachseffekte“ durch eine kräftige Senkung der persönlichen Freibeträge erlauben keine durchgreifende Senkung der Steuersätze, sofern das Aufkommen im Rahmen einer Erbschaftsteuerreform merklich gesteigert werden soll. Hinzu kommen Steuerausfälle bei hohen Erwerben, wenn die höheren Steuersätze des progressiven Tarifs abgeschafft und nur noch ein einheitlicher (niedrigerer) Steuersatz für alle Erwerbe gelten soll. Im Fall der Beibehaltung einer progressiven Tarifstruktur ist eine Verschärfung der Steuerprogression erforderlich, um das Steueraufkommens deutlich zu erhöhen.

Wenn die persönlichen Freibeträge für Erwerbe von Ehe-/ Lebenspartnern und Kindern gesenkt werden, erhöhen sich die Fallzahlen bei den Steuerpflichtigen deutlich. Eine Abschaffung oder Reduktion des progressiven Steuertarifs reduziert die progressiven Belastungswirkungen der Erbschaftsteuer. Dies gilt auch für eine Senkung der persönlichen Freibeträge, durch die niedrige steuerpflichtige Erwerbe relativ stärker belastet werden.

Beim Erbschaftsteueraufkommen je Einwohner gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern. Die Aufkommenswirkungen der hier analysierten Reformmodelle dürften diese Aufkommensverteilung nicht wesentlich ändern. Unterschiede beim Mehraufkommen je Einwohner werden ohnehin durch den Finanzausgleich weitgehend nivelliert.


Den ausführlichen Endbericht des Forschungsprojekts von Stefan Bach, Henriette Houben, Ralf Maiterth und Richard Ochmann, der in Politikberatung kompakt Nr. 83 erschienen ist, können Sie hier (PDF, 1.16 MB) lesen.
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